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Preise

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Chalet Enthofer
Stand: 01.01.2012

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für sämtliche Buchungen und Vereinbarungen mit Chalet Enthofer.

§ 2 Begriffsdefinitionen

  • Gast: Jede Person, die eine Unterkunft nutzt, einschließlich mitreisender Personen.
  • Vertragspartner: Natürliche oder juristische Person, die den Beherbergungsvertrag abschließt.
  • Beherbergungsvertrag: Vereinbarung zwischen Chalet Enthofer und dem Vertragspartner.

§ 3 Vertragsabschluss

  • Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Chalet Enthofer zustande.
  • Chalet Enthofer kann eine Anzahlung verlangen. Die Buchung gilt erst als verbindlich, sobald die Anzahlung geleistet wurde. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu begleichen. Der verbleibende Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor dem Anreisedatum auf dem Konto des Chalet Enthofer eingehen.
  • Mit der Überweisung der Anzahlung erklärt sich der Vertragspartner mit diesen AGB einverstanden.

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

  • Anreise: Check-in ab 16:00 Uhr, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  • Kaution: Bei Übernahme der Räumlichkeiten ist eine Summe von 200 € zu hinterlegen, die nach mängelfreier Rückgabe erstattet wird.
  • Abreise: Check-out bis 10:00 Uhr. Bei verspäteter Abreise kann ein weiterer Tag berechnet werden.

§ 5 Stornierung durch den Vertragspartner

  • Kostenfreie Stornierung:
    Bis 3 Monate vor dem Anreisetag ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
  • Stornogebühren:
    • 3 Monate bis 1 Monat vor Anreisetag: 40 % des Gesamtpreises.
    • 1 Monat bis 1 Woche vor Anreisetag: 70 % des Gesamtpreises.
    • Letzte Woche vor Anreisetag: 90 % des Gesamtpreises.
  • Nichtanreise: Wenn der Gast nicht bis 18:00 Uhr des Anreisetages erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, es wurde eine spätere Ankunftszeit vereinbart.

§ 6 Rücktritt durch Chalet Enthofer

  • Chalet Enthofer kann den Vertrag bis 3 Monate vor Anreise aus sachlich gerechtfertigten Gründen einseitig auflösen (z. B. Betriebsstörungen, unvorhersehbare Ereignisse).
  • Wird die Anzahlung oder der verbleibende Restbetrag nicht fristgerecht geleistet, ist Chalet Enthofer berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Ersatzunterkunft

  • Bei Bedarf kann Chalet Enthofer eine gleichwertige Ersatzunterkunft bereitstellen, wenn dies zumutbar und sachlich gerechtfertigt ist (z. B. bei Überbuchung, Schäden an der Unterkunft).

§ 8 Rechte und Pflichten des Vertragspartners

  • Nutzung der gebuchten Räume und Einrichtungen innerhalb der vereinbarten Zeiten.
  • Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder Begleitpersonen entstehen.

§ 9 Rechte und Pflichten von Chalet Enthofer

  • Chalet Enthofer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen in der gebuchten Qualität zu erbringen.
  • Zusätzliche Leistungen, die nicht im Preis enthalten sind, werden gesondert berechnet.

§ 10 Haftung von Chalet Enthofer

  • Haftung für Schäden an eingebrachten Gegenständen gemäß §§ 970 ff. ABGB.
  • Keine Haftung bei Schäden, die durch den Gast selbst verursacht wurden.
  • Bei Schadensersatzforderungen zahlt Chalet Enthofer eine pauschale Entschädigung von 10 % der Vertragssumme. Mit Annahme dieser Zahlung durch den Gast sind alle Ansprüche abgegolten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, insbesondere für Unternehmer.

§ 11 Tierhaltung

  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

§ 12 Verlängerung der Beherbergung

  • Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

  • Es gilt österreichisches Recht und Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Rattenberg.